.: Hauptmenü :.
- 1: Landesverband.
- 2: Bekanntmachungen des Landesverbandes.
- 3: FAQ.
- 4: Fortbildung.
- 4.1: Herbstschulung 2010.
- 4.2: Akademie für Personenstandswesen.
- 5: Diskussionsforum.
- 6: Links.
- 7: Landesverband intern.
- 8: Suche.
- 9: Impressum.
Fortbildung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten
sowie Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Personenstandswesen(Herbstschulung 2010)
Rundschreiben des ISM vom 5. August 2010 (15 310-5:313)
Der Landesverband der Standesbeamten für das Land Rheinland-Pfalz e.V. führt im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und für Sport die Herbstschulung 2010 für die Standesbeamtinnen und Standesbeamten sowie Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Personenstandswesen in der Zeit vom 26. Oktober bis 18. November 2010 entsprechend dem nachstehenden Zeitplan durch. Die Lehrgänge, die jeweils um 9.00 Uhr beginnen und voraussichtlich um 16.00 Uhr enden, finden statt:
für die Stadt/Städte | Datum | Tagungsort und -stätte | Referenten |
| |
1. Stadt Koblenz | 18.11.2010 | Bad Neuenahr-Ahrweiler, | Herr Michel | ||
2. Landkreis Altenkirchen | 16.11.2010 | Daaden, | Herr Michel | ||
3. Rhein-Lahn-Kreis | 17.11.2010 | Nastätten, | Herr Michel | ||
4. Landkreis Cochem-Zell | 04.11.2010 | Kirchberg, | Herr Westenburger | ||
5. Stadt Trier | 02.11.2010 | Trier, | Herr Westenburger | ||
6. Eifelkreis Bitburg-Prüm | 03.11.2010 | Kyllburg, | Herr Westenburger | ||
7. Landkreis Bad Kreuznach | 28.10.2010 | Rimsberg, | Frau Anefeld | ||
8. Stadt Mainz | 26.10.2010 | Bodenheim, | Frau Anefeld | ||
9. Stadt Worms | 27.10.2010 | Westhofen, | Frau Anefeld | ||
10. Stadt Kaiserslautern | 11.11.2010 | Waldfischbach-Burgalben, | Herr Minor | ||
11. Stadt Ludwigshafen am Rhein | 09.11.2010 | Limburgerhof, | Herr Minor | ||
12. Stadt Landau in der Pfalz | 10.11.2010 | Edesheim, | Herr Minor | ||
Bei der Herbstschulung 2010 werden folgende Themen behandelt:
1. Nachbeurkundung von Eheschließungen unter Berücksichtigung der Namensführung der Ehegatten und der Auflösung von Vorehen
2. Aktuelles aus der Praxis
Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten sowie die im Personenstandswesen tätigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter bitte ich, von dem Fortbildungsangebot Gebrauch zu machen.
Der Besuch der Fortbildungsveranstaltung liegt im besonderen dienstlichen Interesse. Ich bitte deshalb die Behördenleiterinnen und Behördenleiter, allen in Betracht kommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Teilnahme an der Herbstschulung 2010 zu ermöglichen. Auf die Verpflichtung zur dienstlichen Fortbildung nach § 4 Abs. 5 der Landesverordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes vom 10. Dezember 2008 (GVBl. S. 321, BS 211-1) weise ich hin. Die Betroffenen sollen sich ständig über die Rechtsentwicklung auf dem Gebiet des Personenstands-, Familien-, Namens- und Staatsangehörigkeitsrechts, des internationalen und interlokalen Privatrechts sowie des Rechts der Europäischen Gemeinschaft unterrichten und regelmäßig Fortbildungslehrgänge besuchen (Nr. 2.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz - PStG-VwV - vom 29.03.2010).
Der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und den Kreisverwaltungen empfehle ich, den mit der Standesamtsaufsicht befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ebenfalls den Besuch der Herbstschulung 2010 zu ermöglichen.
Einzelfragen, die behandelt werden sollen, bitte ich dem Landesverband der Standesbeamten für das Land Rheinland-Pfalz e.V. unter der Anschrift Peter Wengenroth, Hellmuth-Lemm-Straße 31, 54317 Gusterrath, mitzuteilen. Um eine sachgerechte Behandlung anstehender Problemfälle durch die Fachberaterinnen und Fachberater des Landesverbandes zu gewährleisten und Lösungshinweise in der jeweiligen Fortbildungsveranstaltung für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer geben zu können, bitte ich dringend, die Einzelfragen möglichst frühzeitig schriftlich und ggf. unter Übersendung der Unterlagen, beim Landesverband der Standesbeamten einzureichen; dies gilt insbesondere dann, wenn Hinweise anhand von Unterlagen erbeten werden.