Fortbildung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten
sowie Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Personenstandswesen
(Frühjahrsschulung 2012)
Rundschreiben des ISIM vom 15. Februar 2012 (15 310-5:312)

 

Der Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Landes Rheinland-Pfalz e.V. führt im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur die Frühjahrsschulung 2012 für die Standesbeamtinnen und Standesbeamten sowie Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Personenstandswesen in der Zeit vom 16. April bis 24. Mai 2012 entsprechend dem nachstehenden Zeitplan durch. Die Fortbildungsveranstaltungen, die jeweils um 9.00 Uhr beginnen und voraussichtlich um 16.00 Uhr enden, finden statt:

 

für die Stadt/Städte
bzw. den/die Landkreis(e)

Datum

Tagungsort und -stätte

Referenten

 

1. Stadt Koblenz
Landkreis Ahrweiler
Landkreis Mayen-Koblenz

09.05.2012

Polch,
Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld,
Sitzungssaal,
Marktplatz 4-6

Herr Gaubatz
Herr Veltman

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2. Landkreis Altenkirchen
Landkreis Neuwied

08.05.2012

Asbach,
Verbandsgemeindeverwaltung,
Sitzungssaal,
Flammersfelder Straße 1

Herr Gaubatz
Herr Veltman

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3. Rhein-Lahn-Kreis
Westerwaldkreis

10.05.2012

Höhr-Grenzhausen,
Verbandsgemeindeverwaltung,
Feuerwehrhaus,
Heinrich-Meister-Straße 1

Herr Gaubatz
Herr Veltman

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4. Landkreis Cochem-Zell
Rhein-Hunsrück-Kreis

23.05.2012

Zell,
Verbandsgemeindeverwaltung,
Sitzungssaal,
Corray 1

Herr Minor
Herr Heinz

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5. Stadt Trier
Landkreis Trier-Saarburg
Landkreis Bernkastel-Wittlich

22.05.2012

Wittlich,
Kreisverwaltung
Bernkastel-Wittlich,
Sitzungssaal N 8,
Kurfürstenstraße 16

Herr Minor
Herr Heinz

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6. Eifelkreis Bitburg-Prüm
Landkreis Vulkaneifel

24.05.2012

Gerolstein,
Verbandsgemeindeverwaltung,
Sitzungssaal,
Kyllweg 1

Herr Minor
Herr Heinz

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 7. Landkreis Bad Kreuznach
Landkreis Birkenfeld

26.04.2012

Bad Münster a. St.-Ebernburg,
Verbandsgemeindeverwaltung,
Sitzungssaal,
Rheingrafenstraße 11

Frau Hauenstein
Herr Minor

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8. Stadt Mainz
Landkreis Mainz-Bingen

24.04.2012

Bingen,
Verbandsgemeindeverwaltung
Rhein-Nahe,
Sitzungssaal,
Koblenzer Straße 18

Frau Hauenstein
Herr Minor

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9. Stadt Worms
Landkreis Alzey-Worms
Donnersbergkreis

25.04.2012

Rockenhausen
Verbandsgemeindeverwaltung,
Donnersberghalle, Roter Saal,
Obermühle 1

Frau Hauenstein
Herr Minor

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10. Stadt Kaiserslautern
Stadt Pirmasens
Stadt Zweibrücken
Landkreis Kaiserslautern
Landkreis Kusel
Südwestpfalzkreis

19.04.2012

Thaleischweiler-Fröschen,
Verbandsgemeindeverwaltung,
Großer Sitzungssaal,
Hauptstraße 52

Herr Michel
Herr Gleber

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11. Stadt Ludwigshafen am Rhein
Stadt Frankenthal (Pfalz)
Stadt Speyer
Stadt Neustadt a. d. Weinstraße
Landkreis Bad Dürkheim
Rhein-Pfalz-Kreis

17.04.2012

Limburgerhof
Gemeindeverwaltung,
Kultursaal,
Burgunderplatz 2

Herr Michel
Herr Gleber

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12. Stadt Landau in der Pfalz
Landkreis Südliche Weinstraße
Landkreis Germersheim

18.04.2012

Jockgrim,
Verbandsgemeindeverwaltung,
Sitzungssaal
Untere Buchstraße 22

Herr Michel
Herr Gleber

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13. Zusätzliches Angebot für die Schulungsbezirke 11 und 12

16.04.2012

Hochspeyer,
Verbandsgemeindeverwaltung,
Sitzungssaal,
Hauptstraße 121

Herr Michel
Herr Gleber

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Im Hinblick auf erfahrungsgemäß hohe Teilnehmerzahlen in den Schulungsbezirken 11 und 12 wird für diese Bereiche eine zusätzliche Fortbildungsveranstaltung in Hochspeyer angeboten (vgl. lfd. Nr. 13). Im Interesse aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen an den Schulungsorten Limburgerhof, Jockgrim und Hochspeyer möglichst gleichgroße Teilnehmerzahlen erreicht werden.

 

Bei der Frühjahrsschulung 2012 werden folgende Themen behandelt:

 

1.   Berichtigung und gerichtliches Verfahren

2.   Fälle aus der Praxis

 

Ich bitte die Standesbeamtinnen und Standesbeamten sowie die im Personenstandswesen tätigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, von dem Fortbildungsangebot Gebrauch zu machen.

 

Der Besuch der Fortbildungsveranstaltung liegt im besonderen dienstlichen Interesse. Ich bitte deshalb die Behördenleiterinnen und Behördenleiter, allen in Betracht kommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Teilnahme an der Frühjahrsschulung 2012 zu ermöglichen. Auf die Verpflichtung zur dienstlichen Fortbildung nach § 4 Abs. 5 der Landesverordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes vom 10. Dezember 2008 (GVBl. S. 321), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. April 2011 (GVBl. S. 97), BS 211-1, weise ich ausdrücklich hin. Die Betroffenen sollen sich ständig über die Rechtsentwicklung auf dem Gebiet des Personenstands-, Familien-, Namens- und Staatsangehörigkeitsrechts, des internationalen und interlokalen Privatrechts sowie des Rechts der Europäischen Gemeinschaft unterrichten und regelmäßig Fortbildungslehrgänge besuchen (Nr. 2.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz - PStG-VwV - vom 29. März 2010).

 

Der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und den Kreisverwaltungen empfehle ich, den mit der Standesamtsaufsicht befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ebenfalls den Besuch der Frühjahrsschulung 2012 zu ermöglichen.

 

Einzelfragen, die behandelt werden sollen, bitte ich dem Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Landes Rheinland-Pfalz e.V. unter der Anschrift Peter Wengenroth, Hellmuth-Lemm-Straße 31, 54317 Gusterrath, mitzuteilen. Um eine sachgerechte Behandlung anstehender Problemfälle durch die Fachberaterinnen und Fachberater des Fachverbandes zu gewährleisten und Lösungshinweise in der jeweiligen Fortbildungsveranstaltung für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer geben zu können, bitte ich dringend, die Einzelfragen möglichst frühzeitig schriftlich und ggf. unter Übersendung der Unterlagen beim Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten einzureichen; dies gilt insbesondere dann, wenn Hinweise anhand von Unterlagen erbeten werden.