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Fortbildung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten
sowie Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Personenstandswesen
(Frühjahrsschulung 2012)
Rundschreiben des ISIM vom 15. Februar 2012 (15 310-5:312)
Der Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Landes Rheinland-Pfalz e.V. führt im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur die Frühjahrsschulung 2012 für die Standesbeamtinnen und Standesbeamten sowie Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Personenstandswesen in der Zeit vom 16. April bis 24. Mai 2012 entsprechend dem nachstehenden Zeitplan durch. Die Fortbildungsveranstaltungen, die jeweils um 9.00 Uhr beginnen und voraussichtlich um 16.00 Uhr enden, finden statt:
für die Stadt/Städte | Datum | Tagungsort und -stätte | Referenten |
| |
1. Stadt Koblenz | 09.05.2012 | Polch, | Herr Gaubatz | ||
2. Landkreis Altenkirchen | 08.05.2012 | Asbach, | Herr Gaubatz | ||
3. Rhein-Lahn-Kreis | 10.05.2012 | Höhr-Grenzhausen, | Herr Gaubatz | ||
4. Landkreis Cochem-Zell | 23.05.2012 | Zell, | Herr Minor | ||
5. Stadt Trier | 22.05.2012 | Wittlich, | Herr Minor | ||
6. Eifelkreis Bitburg-Prüm | 24.05.2012 | Gerolstein, | Herr Minor | ||
7. Landkreis Bad Kreuznach | 26.04.2012 | Bad Münster a. St.-Ebernburg, | Frau Hauenstein | ||
8. Stadt Mainz | 24.04.2012 | Bingen, | Frau Hauenstein | ||
9. Stadt Worms | 25.04.2012 | Rockenhausen | Frau Hauenstein | ||
10. Stadt Kaiserslautern | 19.04.2012 | Thaleischweiler-Fröschen, | Herr Michel | ||
11. Stadt Ludwigshafen am Rhein | 17.04.2012 | Limburgerhof | Herr Michel | ||
12. Stadt Landau in der Pfalz | 18.04.2012 | Jockgrim, | Herr Michel | ||
13. Zusätzliches Angebot für die Schulungsbezirke 11 und 12 | 16.04.2012 | Hochspeyer, | Herr Michel | ||
Im Hinblick auf erfahrungsgemäß hohe Teilnehmerzahlen in den Schulungsbezirken 11 und 12 wird für diese Bereiche eine zusätzliche Fortbildungsveranstaltung in Hochspeyer angeboten (vgl. lfd. Nr. 13). Im Interesse aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen an den Schulungsorten Limburgerhof, Jockgrim und Hochspeyer möglichst gleichgroße Teilnehmerzahlen erreicht werden.
Bei der Frühjahrsschulung 2012 werden folgende Themen behandelt:
1. Berichtigung und gerichtliches Verfahren
2. Fälle aus der Praxis
Ich bitte die Standesbeamtinnen und Standesbeamten sowie die im Personenstandswesen tätigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, von dem Fortbildungsangebot Gebrauch zu machen.
Der Besuch der Fortbildungsveranstaltung liegt im besonderen dienstlichen Interesse. Ich bitte deshalb die Behördenleiterinnen und Behördenleiter, allen in Betracht kommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Teilnahme an der Frühjahrsschulung 2012 zu ermöglichen. Auf die Verpflichtung zur dienstlichen Fortbildung nach § 4 Abs. 5 der Landesverordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes vom 10. Dezember 2008 (GVBl. S. 321), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. April 2011 (GVBl. S. 97), BS 211-1, weise ich ausdrücklich hin. Die Betroffenen sollen sich ständig über die Rechtsentwicklung auf dem Gebiet des Personenstands-, Familien-, Namens- und Staatsangehörigkeitsrechts, des internationalen und interlokalen Privatrechts sowie des Rechts der Europäischen Gemeinschaft unterrichten und regelmäßig Fortbildungslehrgänge besuchen (Nr. 2.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz - PStG-VwV - vom 29. März 2010).
Der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und den Kreisverwaltungen empfehle ich, den mit der Standesamtsaufsicht befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ebenfalls den Besuch der Frühjahrsschulung 2012 zu ermöglichen.
Einzelfragen, die behandelt werden sollen, bitte ich dem Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Landes Rheinland-Pfalz e.V. unter der Anschrift Peter Wengenroth, Hellmuth-Lemm-Straße 31, 54317 Gusterrath, mitzuteilen. Um eine sachgerechte Behandlung anstehender Problemfälle durch die Fachberaterinnen und Fachberater des Fachverbandes zu gewährleisten und Lösungshinweise in der jeweiligen Fortbildungsveranstaltung für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer geben zu können, bitte ich dringend, die Einzelfragen möglichst frühzeitig schriftlich und ggf. unter Übersendung der Unterlagen beim Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten einzureichen; dies gilt insbesondere dann, wenn Hinweise anhand von Unterlagen erbeten werden.