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Informationen über aufgabenbezogene Fortbildung der hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zu Eheschließungstandesbeamtinnen und Eheschließungsbeamten in Zusammenarbeit mit der Kommunalakademie/Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Rheinla
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 13. Mai 2011 ist die „Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes und von Gebühren im Personenstandswesen“ in Kraft getreten. Artikel 1 dieser Verordnung regelt die
Möglichkeit der Bestellung von hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern zu Standesbeamtinnen und Standesbeamten zum Zwecke der Mitwirkung bei Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften unter erleichterten Voraussetzungen. Die Bestellung setzt danach eine aufgabenbezogene Fortbildung voraus.
Im Benehmen mit dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur kann das erforderliche Fachwissen in konzentrierter Form im Rahmen einer eintägigen Veranstaltung vermittelt werden.
Die Kommunalakademie/Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz und unser Fachverband bieten diese Fortbildung in Zusammenarbeit in vorerst zwei Veranstaltungen an. Als Ort der Veranstaltungen ist die Villa Belgrano in Boppard vorgesehen. Die Termine sind für den 21.09 2011 und 07.12.2011 festgelegt. Für den Seminarinhalt und die Vermittlung der erforderlichen fachlichen Qualifikation, die Voraussetzung für die Bestellung zur Standesbeamtin bzw. zum Standesbeamten ist, ist unser Fachverband allein verantwortlich.
Darüber hinaus besteht die zusätzliche Verpflichtung zur aufgabenbezogenen dienstlichen Fortbildung, die im Hinblick auf das nachstehende Aufgabenprofil erforderlich ist
Zu diesem Anforderungsprofil von „Eheschließungsstandesbeamten“ gehören Kenntnisse des Personenstandsrechts, der materiellrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Rechts, des Lebenspartnerschaftsrechts und des Namensrechts, sowie bei den vielfältigen Auslandsbeziehungen der Wohnbevölkerung in Deutschland das deutsche und ausländische Internationale Privatrecht sowie das ausländische materielle Recht.
Als Seminarinhalte sind vorgesehen
- Rechtsgrundlagen der standesamtlichen Praxis
- Öffentliche Beurkundungen und Beglaubigungen
- Personenstandsregister und –urkunden
- Vorgänge mit Auslandsbezug
- Voraussetzungen zur Eheschließung und Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Namensführung der Ehegatten und Lebenspartner(innen)
- Kurzdarstellung der Beurkundungsvorgänge im Trauzimmer
- Ablauf einer Eheschließung bzw. Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Rechtliche und tatsächliche Probleme am Tag der Eheschließung bzw. Begründung einer Lebenspartnerschaft
Die Veröffentlichung dieser Information erfolgt über unsere Newsletter und ist auch auf unserer Homepage www.standesbeamte-rlp.de unter aktuelle Bekanntmachungen eingebracht.
Weitere Einzelheiten über die Seminare, die Seminaranmeldung und Ansprechpartner der Akademie finden Sie im Internet (www.akademie-rlp.de) unter „Neu im Programm“.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Wengenroth