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- 1: Landesverband.
- 1.1: Vorstand des Landesverbandes.
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- 6: Links.
- 7: Landesverband intern.
- 8: Suche.
- 9: Impressum.
Satzung des Landesverbandes der Standesbeamten für das Land Rheinland-Pfalz e.V.
vom 25. Mai 1965 mit späteren Änderungen
I. Allgemeines
II. Mitgliedschaft
III. Organe des Verbandes, Verwaltung, Fachbeirat
IV. Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
V. Auflösung des Verbandes
VI. Inkrafttreten der Satzung
I. Allgemeines
§ 1
Name und Sitz
(1) Der Verband führt den Namen „ Landesverband der Standesbeamten für das Land Rheinland-Pfalz“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
(2) Sitz des Verbandes ist die Landeshauptstadt Mainz.
§ 2
Zweck und Aufgaben des Verbandes
1. Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Verbandes ist die Aus- und Fortbildung der Beamten und Angestellten der Standesämter in Rheinland-Pfalz und deren Aufsichtsbehörden und die Förderung des gegenseitigen Erfahrungsaustausches.
2. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Durchführung von Lehrgängen für den Personenkreis nach Abs. 1 verwirklicht.
3. Der Verband ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.