Satzung des Landesverbandes der Standesbeamten für das Land Rheinland-Pfalz e.V.

vom 25. Mai 1965 mit späteren Änderungen

 

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I. Allgemeines

§ 1

Name und Sitz

 

(1) Der Verband führt den Namen „ Landesverband der Standesbeamten für das Land Rheinland-Pfalz“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

(2) Sitz des Verbandes ist die Landeshauptstadt Mainz.

 

§ 2

Zweck und Aufgaben des Verbandes

 

1.    Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Verbandes ist die Aus- und Fortbildung der Beamten und Angestellten der Standesämter in Rheinland-Pfalz und deren Aufsichtsbehörden und die Förderung des gegenseitigen Erfahrungsaustausches.

2.    Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Durchführung von Lehrgängen für den Personenkreis nach Abs. 1 verwirklicht.

3.    Der Verband ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.